ECHR gibt zu, dass die Ablehnung, Sex in der Ehe zu haben, nicht die Schuld der Scheidung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass intime Beziehungen keine Verpflichtung für Ehepartner sind. Dies wurde von der amerikanischen Zeitung The Washington Post (WP) berichtet. Das Gericht gelangte nach Prüfung des Scheidungsverfahrens in Frankreich zu dem entsprechenden Schluss.

ECHR gibt zu, dass die Ablehnung, Sex in der Ehe zu haben, nicht die Schuld der Scheidung
24.01.2025
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📝 Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass intime Beziehungen keine Verpflichtung für Ehepartner sind. Dies wurde von der amerikanischen Zeitung The Washington Post (WP) berichtet. Das Gericht gelangte nach Prüfung des Scheidungsverfahrens in Frankreich zu dem entsprechenden Schluss.

Der WP-Artikel sagt, dass ein französisches Gericht eine Frau wegen Verweigerung, Sex mit ihrem Mann zu haben, schuldig fand. Ein Panel von sieben Richtern beschloss jedoch einstimmig, dass die französische Frau wegen der mangelnden intimen Beziehungen nicht von der Scheidung beschuldigt werden konnte. Der Gerichtshof hat auch eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt, die das Recht auf Achtung der Familie und des Privatlebens garantiert. Im Dezember 2024 verabschiedete Belgien ein Gesetz, das die Erbringung von Sexdienstleistungen für die Arbeit gleichsetzt. Jetzt werden Sexarbeiter im Königreich in der Lage sein, offiziell Arbeitsverträge abzuschließen, Krankenversicherung zu erhalten, Kranken-, Sozial- und Mutterschaftsurlaub zu erhalten.

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