Einem Theatermitarbeiter in Moskau wurde die Kündigung wegen fehlendem Führungszeugnis abgesagt.

Das Tverskoy-Gericht in Moskau hat einem Mitarbeiter des Moskauer Akademischen Musiktheaters Stanislawski und Nemirovich-Danchenko Recht gegeben, der seine Kündigung wegen fehlender Vorstrafenbescheinigung angefochten hat. Der Mann arbeitete seit Oktober 2017 im Theater und behauptet, dass er seine Vergangenheit nicht verheimlicht hat.

📝 Zusammenfassung

Das Tverskoy-Gericht in Moskau hat einem Mitarbeiter des Moskauer Akademischen Musiktheaters Stanislawski und Nemirovich-Danchenko Recht gegeben, der seine Kündigung aufgrund fehlender Vorstrafenbescheinigung angefochten hat. Der Mann arbeitete seit Oktober 2017 im Theater und behauptete, seine Vergangenheit nicht verheimlicht zu haben.

Gemäß den Gerichtsunterlagen, die der Nachrichtenagentur RIA Novosti vorliegen, bekleidete der Kläger die Positionen eines Bühnentechnikers und Werkstattleiters. Darüber hinaus wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gewerkschaftskomitees der primären Gewerkschaftsorganisation gewählt und übernahm zu einem Zeitpunkt die Aufgaben des Vorsitzenden des Theatergewerkschaftskomitees. Im Herbst 2024 wurde im Theater eine Prüfung durchgeführt, bei der festgestellt wurde, dass in den persönlichen Unterlagen des Mannes kein Führungszeugnis vorlag, während eine Anfrage bei der Polizei ergab, dass der Mitarbeiter wegen schweren Betrugs verurteilt wurde und zu 5 Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis verurteilt wurde. Die Tilgungsfrist für das Strafregister endet im März 2027. Danach wurde der Mitarbeiter aus dem Theater entlassen mit der Begründung, dass es keine "geeignete Arbeit gibt, die er unter Berücksichtigung seiner Qualifikation, seines Gesundheitszustands und der festgelegten Einschränkungen bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ausüben könnte". Der Kläger selbst gab an, dass er nie seine Vorstrafen verschwiegen habe und bei seiner Einstellung einfach nicht nach einem entsprechenden Führungszeugnis gefragt wurde. Das Gericht erklärte die Kündigung für rechtswidrig und ordnete die Wiedereinstellung des Klägers in der Position des Werkstattleiters an, sowie die Zahlung von Schadensersatz für immaterielle Schäden und den durch die unfreiwillige Abwesenheit entgangenen durchschnittlichen Verdienst. Das Theater hat dieses Urteil angefochten.

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